Haus- und Badeordnung für den AQUANTIC - Schwimmpark am Osterfeld mit Hallenbad, Freibad, Sauna und Actic-Fitness-Studio
Wir möchten, dass Sie ein ungetrübtes Badevergnügen haben! Wir haben daher einige Richtlinien und Leitsätze aufgestellt, an die Sie sich und wir uns natürlich auch zu halten haben!
§ 1 - Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Einrichtungen des AQUANTIC und Actic Fitness einschließlich des Eingangsbereiches und der Außenanlagen. Der Gast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich.
Mit der Lösung der Eintrittskarte erkennt der Gast die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
§ 2 - Benutzung Bad/Sauna
Die Einrichtungen des AQUANTIC kann grundsätzlich jedermann nutzen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht.
Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie vom Badbetreiber überlassene Gegenstände (z. B. Spindschlüssel) so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten erwachsenen Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen sind möglich.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten erwachsenen Begleitperson gestattet.
Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung gefordert werden)
• oder offenen Wunden leiden.
§ 3 - Öffnungszeiten, Preise
Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
Die Badezone ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 4 - Benutzung Fitnessstudio Actic Fitness
Das Benutzen der Geräte ist erst nach einer Einweisung durch einen Instrukteur möglich. Die Anweisungen des Fitnessinstrukteurs sind zu befolgen und die Geräte sorgsam zu behandeln.
Im Fitnessbereich sind saubere Sportschuhe (keine Straßenschuhe, im Sommer keine offenen Schuhe) und saubere Sportkleidung zu tragen. Das Training auf den Laufbändern ist nur mit geeigneten Laufschuhen erlaubt, um die Gelenke zu schonen und eine lange Funktionalität der Geräte zu gewährleisten. Bei Benutzung der Geräte und im Kursbereich ist ein Handtuch zu verwenden. Dieses kann auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. In den Trainingspausen sind die Geräte nicht mit einem Handtuch oder sonstiger Gegenstände zu besetzen. Nach Benutzung der Cardio-Geräte sind die Griffe und das Display zu desinfizieren. Dabei darf das Desinfektionsspray nicht direkt auf die Geräte gesprüht werden.
Um einen reibungslosen Trainingsablauf für alle Mitglieder zu gewährleisten ist bei einem Mehrsatz-Training zwischen den Geräten zu wechseln, es sollten nicht mehrere Geräte durch ein Mitglied gleichzeitig besetzt werden. Unterhaltungen sind in angemessener Lautstärke zu führen. Glasflaschen dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht in den Trainings- oder Kursbereich mitgenommen werden.
Beim Betreten und Verlassen des Fitnessstudios haben sich alle Mitglieder an den entsprechenden Drehkreuzen ein- bzw. auszuchecken.
Ein Probetraining ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit einem Trainer möglich.
Das Training ist eine Viertelstunde vor Schließung der Anlage zu beenden.
§ 5 - Eintritt und Besuchsdauer
Jeder Badegast hat das Recht und die Pflicht, zum Umkleiden die Wechselzellen oder Sammelzellen zu benutzen. Kleidung kann in den Schränken mit Pfandschlössern aufbewahrt werden.
§ 6 - Badesaison
Beginn und Ende der Badesaison werden öffentlich bekannt gegeben.
§ 7 - Verhalten im AQUANTIC
Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung
Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
Rauchen ist im Gebäude nicht gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
§ 7.1 - Verhalten im Badbereich des AQUANTIC
Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.
Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
Es ist untersagt, an den Einsteigleitern oder dem Sprungturm zu turnen. Das Hineinspringen von den seitlichen Beckenrändern ist nicht erlaubt.
Harte Gegenstände, auch harte Bälle und dgl., dürfen nicht in das Wasser mitgenommen oder hineingeworfen werden.
Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 8 - Haftung
Die Betreiber haften grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiber, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Als wesentliche Vertragspflicht der Betreiber zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten der Betreiber werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haften die Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Betreiber in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 2 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
- a) Spindschlüssel 10,00 Euro
b) Handtuch 10,00 Euro
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
§ 9 - Fundsachen
Im AQUANTIC gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Kasse abzugeben. Für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht gehaftet.
§ 10 - Geschlossene Verbände
Die Zulassung von geschlossenen Verbänden (z. B. Vereine, Schulklassen) erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit den Stadtwerken bzw. Actic Fitness.
§ 11 - Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 12 - Schlussbestimmungen
Den Anordnungen der Aufsicht oder sonstiger Beauftragter der Stadtwerke/Actic Fitness ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Die Aufsicht hat das Recht, diejenigen Personen aus dem Bad zu weisen, die den Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung oder seinen Anweisungen zuwiderhandeln. Die betroffenen Gäste haben keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung des AQUANTIC ausgeschlossen werden. Es wird gebeten, Wünsche und Beschwerden der Aufsicht oder den Stadtwerken/Actic Fitness vorzutragen oder schriftlich herein zu geben.
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Haus- und Badeordnung sind jederzeit möglich, sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
Stadtwerke Goslar