Haus- und Badeordnung für das AQUANTIC
- Schwimmpark am Osterfeld -
Hallenbad, Freibad und Actic-Fitness-Studio mit Sauna
Wir möchten, dass Sie ein ungetrübtes Badevergnügen haben! Wir haben daher einige Richtlinien und Leitsätze aufgestellt, an die Sie sich und wir uns natürlich auch zu halten haben!
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Einrichtungen des AQUANTIC und Actic Fitness. Der Gast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich, mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Gast den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
§ 2 Benutzung Bad/Sauna
Die Einrichtungen des AQUANTIC kann grundsätzlich jedermann nutzen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen oder für Personen mit offenen Wunden oder Hautausschlägen sowie mit ansteckenden Krankheiten. Kindern unter 7 Jahren, ferner Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder an- und auskleiden können, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
Es ist nicht erlaubt, Tiere gleich welcher Art sowie solche Gegenstände mitzubringen, durch die andere Badegäste behindert oder belästigt werden. Fahrzeuge einschließlich der Fahrräder sind an den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Rauchen ist nur in den Freibereichen gestattet.
§ 3 Benutzung Fitnessstudio Actic Fitness
Das Benutzen der Geräte ist erst nach einer Einweisung durch einen Instrukteur möglich. Die Anweisungen des Fitnessinstrukteurs sind zu befolgen und die Geräte sorgsam zu behandeln.
Im Fitnessbereich sind saubere Sportschuhe (keine Straßenschuhe, im Sommer keine offenen Schuhe) und saubere Sportkleidung zu tragen. Das Training auf den Laufbändern ist nur mit geeigneten Laufschuhen erlaubt, um die Gelenke zu schonen und eine lange Funktionalität der Geräte zu gewährleisten. Bei Benutzung der Geräte und im Kursbereich ist ein Handtuch zu verwenden. Dieses kann auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. In den Trainingspausen sind die Geräte nicht mit einem Handtuch oder sonstiger Gegenstände zu besetzen. Nach Benutzung der Cardio-Geräte sind die Griffe und das Display zu desinfizieren. Dabei darf das Desinfektionsspray nicht direkt auf die Geräte gesprüht werden.
Um einen reibungslosen Trainingsablauf für alle Mitglieder zu gewährleisten ist bei einem Mehrsatz-Training zwischen den Geräten zu wechseln, es sollten nicht mehrere Geräte durch ein Mitglied gleichzeitig besetzt werden. Unterhaltungen sind in angemessener Lautstärke zu führen. Glasflaschen dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht in den Trainings- oder Kursbereich mitgenommen werden.
Beim Betreten und Verlassen des Fitnessstudios haben sich alle Mitglieder an den entsprechenden Drehkreuzen ein- bzw. auszuchecken.
Ein Probetraining ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit einem Trainer möglich.
Das Training ist eine Viertelstunde vor Schließung der Anlage zu beenden.
§ 4 Eintritt und Besuchsdauer
Für die Benutzung des AQUANTIC und seiner Einrichtungen ist eine Eintrittskarte gegen Zahlung des aus dem Aushang ersichtlichen Preises zu lösen bzw. eine Mitgliedschaft von Actic Fitness nachzuweisen. Einzelkarten haben nur am Lösungstage Gültigkeit und berechtigen nur zum einmaligen Besuch. Die Besuchsdauer am Tag der Lösung der Eintrittskarten ist unbegrenzt. Sie endet mit der Schließung des Bades. Die Karten sind sorgfältig aufzubewahren und dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Verlorene oder nicht ausgenutzte Karten werden nicht ersetzt. Es besteht kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch für gelöste Karten, wenn aus betrieblichen Gründen das AQUANTIC oder Teile desselben nicht benutzt werden können. Jeder Badegast hat das Recht und die Pflicht, zum Umkleiden die Wechselzellen oder Sammelzellen zu benutzen. Kleidung kann in den Schränken mit Pfandschlössern aufbewahrt werden. Bei Verlust des Garderobenschrank-schlüssels ist als Ersatz ein Betrag von 5,-- € zu zahlen.
§ 5 Badesaison
Beginn und Ende der Badesaison werden öffentlich bekannt gegeben.
§ 6 Verhalten im AQUANTIC
Alle Einrichtungen des AQUANTIC sind schonend und pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Unfälle sind sofort der Aufsicht zu melden. Abfälle der verschiedenen Kategorien sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Glasflaschen und -gläser dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht in die Barfussbereiche mitgenommen werden.
Es ist untersagt, an den Einsteigleitern oder dem Sprungturm zu turnen. Das Hineinspringen von den seitlichen Beckenrändern ist nicht erlaubt.
Es ist nicht erlaubt, andere Badegäste in das Becken hineinzustoßen oder sie im Wasser unterzutauchen. Harte Gegenstände, auch harte Bälle und dgl., dürfen nicht in das Wasser mitgenommen oder hineingeworfen werden. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Für Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden.
§ 7 Aufsicht
Das Badepersonal führt - soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen - die Aufsicht im Hallen- und Freibad des AQUANTIC und hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Die zu diesem Zweck getroffenen Anordnungen des Badepersonals sind zu befolgen.
§ 8 Haftung
Die Badegäste benutzen das AQUANTIC einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadtwerke/Actic Fitness haften für Personen- und Vermögensschäden nur dann, wenn der Schaden von Bediensteten der Stadtwerke oder Actic Fitness vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei der Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haften die Stadtwerke/Actic Fitness nicht. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des AQUANTIC abgestellten Fahrzeuge.
§ 9 Fundsachen
Im AQUANTIC gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Kasse abzugeben. Für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht gehaftet.
§ 10 Geschlossene Verbände
Die Zulassung von geschlossenen Verbänden (z. B. Vereine, Schulklassen) erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit den Stadtwerken bzw. Actic Fitness.
§ 11 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 12 Schlussbestimmungen
Den Anordnungen der Aufsicht oder sonstiger Beauftragter der Stadtwerke/Actic Fitness ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Die Aufsicht hat das Recht, diejenigen Personen aus dem Bad zu weisen, die den Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung oder seinen Anweisungen zuwiderhandeln. Die betroffenen Gäste haben keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung des AQUANTIC ausgeschlossen werden. Es wird gebeten, Wünsche und Beschwerden der Aufsicht oder den Stadtwerken/Actic Fitness vorzutragen oder schriftlich herein zu geben.
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Haus- und Badeordnung sind jederzeit möglich, sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
Stadtwerke Goslar
